Dies hält einer Plausibilitätsprüfung mit den gemäss Honorarnote ausgeführten, effektiven Tätigkeiten beim aufgeführten Stundenansatz von CHF 220.00 stand. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Übernahme des Dossiers, das Studium der Akten und die Vorbereitung der Besprechung mit der Klientin ein Aufwand von rund zwei Stunden und für die Besprechung mit der Klientin ein solcher von rund einer Stunde geboten war und ferner nach der Verfügung vom 19. November 2024, mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zur Berufungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft gegeben wurde, die Ausarbeitung einer solchen Stellungnahme gebo-