Der Vorwurf liegt damit am unteren Rand der Schwelle, welche die Beiziehung einer anwaltlichen Vertretung rechtfertigen kann. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Beschuldigte mit dem ihr vorgeworfenen Verhalten einem Auftrag als Mitarbeiterin von L.________ (Organisation) nachkam. Die Organisation von Petitionsübergaben an die diplomatische Vertretung anderer Staaten gehört zu ihrem Pflichtenheft und es ist davon auszugehen, dass sich die Frage nach der Bewilligungspflicht einer solchen Übergabe künftig immer wieder stellen wird.