Mit diesen Fotos sollte zweifellos die Öffentlichkeit auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht werden. So war es das erklärte Ziel, mit den Fotos den 15'000 Unterzeichnenden der Petition resp. den «hiesigen und weltweiten Unterstützerinnen» (pag. 139 Z. 2) zu zeigen, dass die Petition tatsächlich übergeben wurde. Die Beschuldigte nahm dafür eigens zwei Personen aus dem Medienteam mit (pag. 139 Z. 6). Es war demnach beabsichtigt, diese Fotos einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Zielpublikum war aber ausschliesslich die mediale Öffentlichkeit und nicht ein etwaiges Publikum vor Ort. Sinn und Zweck der Bestimmungen im Kundgebungsreglement der Stadt C.______