Die einzigen beiden Momente, in denen das Anliegen der Gruppe gemäss Sachverhaltsfeststellung für Aussenstehende klar erkennbar war, waren die Aufnahmen der Fotos. Dafür posierte die Gruppe mit aufgespannter Peace-Fahne und hochgehaltenem Schild einmal auf der Strasse und einmal vor der E.________ (Land) Botschaft. Das Posieren erfolgte dabei so lange, wie die Erstellung der Fotos dauerte. Ein darüberhinausgehendes Verweilen im Sinne einer statischen Protestaktion lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen. Mit diesen Fotos sollte zweifellos die Öffentlichkeit auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht werden.