16 Zeugen I.________, wonach nur sein Patrouillenpartner und der Überwachungsposten vor Ort gewesen seien und ihm keine Schaulustigen oder Interessierten aufgefallen seien [pag. 129 Z. 23 ff.]). Die Gruppe versuchte weder mit Lärm noch mit dem Hochheben der Peace-Fahne, Bannern oder Transparenten auf sich aufmerksam zu machen. Zusätzlich wurde mit sechs Personen die Anzahl der Beteiligten so klein gehalten, dass auch die Gruppengrösse per se nicht geeignet war, die Aufmerksamkeit eines allfällig doch vorhandenen Publikums zu erregen.