Hingegen skandierte die Gruppe keine Parolen oder machte sonst akustisch auf sich aufmerksam und behinderte den Strassenverkehr nicht. Es waren denn auch keine Schaulustigen oder überhaupt in nennenswertem Ausmass Passanten vor Ort. Obwohl der Austragungsort bei der E.________ (Land) Botschaft auf den ersten Blick eine Appellfunktion nahelegt, kann der versuchten Petitionsübergabe angesichts der spezifischen Umstände keine beabsichtigte Appellwirkung zugesprochen werden.