Anders als von der Beschuldigten vorgebracht, weisen damit nicht nur der Inhalt des Schreibens, sondern auch die Übergabe von Schreiben und Petition an den Botschafter ideellen Charakter auf. Es handelte sich bei der geplanten Petitionsübergabe um eine Veranstaltung mit ideellem Inhalt. 19.2.3 Appellfunktion Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zeichnen sich Kundgebungen bzw. Demonstrationen gegenüber anderen Versammlungen insbesondere durch ihre spezifische Appellfunktion aus, d.h. durch das Ziel, die Öffentlichkeit auf ein Anliegen der Teilnehmer aufmerksam zu machen (BGE 148 I 19 E. 5.2 mit Hinweisen;