SSSB 143.1]; Teilrevision», S. 2; Protokoll Nr. 03 der Stadtratssitzung vom 30. Januar 2020, S. 115, Votum Bernadette Häfliger). Daraus folgt im Umkehrschluss, dass der Stadtrat davon ausging, mit der damaligen und im Tatzeitpunkt weiterhin geltenden Regelung seien auch Kleinstkundgebungen von der Bewilligungspflicht erfasst. Es besteht demnach kein Zwei-