vgl. insbesondere Votum Philippe Müller). Aufgrund des Widerspruchs zum genannten Art. 68 Abs. 1 SG wurde daraufhin eine Bestrebung im Stadtrat der Stadt Bern, auf dem Bundesplatz Kleinstkundgebungen mit bis maximal 10 Teilnehmenden, welche keine störenden Lärmemissionen verursachen und den Zugang zum Parlamentsgebäude nicht erschweren, während der Sessionen bewilligungsfrei zu ermöglichen, verworfen (Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat 2018.SUE.000029 vom 16. Oktober 2019 «Kundgebungen auf dem Bundesplatz: Reglement vom 20. Oktober 2005 über Kundgebungen auf öffentlichem Grund [Kundgebungsreglement; KgR; SSSB