(Organisation) wirft darin E.________ (Land) die Verletzung des humanitären Völkerrechts (insb. wahllose Angriffe sowie den Einsatz von Streumunition) sowie die Missachtung von Menschenrechten (insb. Mei- nungs- und Versammlungsfreiheit) vor. Vor diesem Hintergrund erscheint offensichtlich, dass mit der Petitionsübergabe und den für die breite Öffentlichkeit gemachten Fotos nicht nur die Übergabe der Petition betreffend den völker- bzw. völkergewohnheitsrechtlichen Schutz von Zivilpersonen im internationalen bewaffneten Konflikt, sondern gleichzeitig die Ablehnung des Konflikts und der Unmut darüber kundgetan wird.