10 überhaupt in nennenswertem Ausmass Passanten vor Ort waren (Beschuldigte: pag. 62 Z. 84; Zeugin G.________: pag. 135 Z. 32 ff.). Der Zeuge I.________ bestätigte explizit, ihm sei nicht aufgefallen, dass Schaulustige oder Interessierte die Gruppe beobachtet hätten. Vor Ort seien sein Patrouillenpartner und der Überwachungsposten gewesen (pag. 129 Z. 23 ff.). Die Frage, ob die Nebenstrasse, auf der die Gruppe war, hoch frequentiert sei, verneinte er.