Er habe dies beim Polizeiinspektorat abgeklärt. Dieses bestätige normalerweise alle Anfragen per Mail und bei ihr sei eben nichts protokolliert gewesen (pag. 128 Z. 16 ff.). Bei seiner Ankunft seien sie gruppiert gewesen mit einem Transparent und hätten ein Foto gemacht (pag. 128 Z. 33 ff.). Die Gruppe habe einen ruhigen Eindruck vermittelt (pag. 129 Z. 12 f.). Die Gruppe habe den Strassenverkehr nicht behindert (pag. 129 Z. 23 ff.). Es sei die Aussage der Beschuldigten gewesen, dass sie für eine Spontankundgebung hier seien. Sie habe auch gesagt, dass sie die Bewilligung eingeholt habe, aber als er das nachher kontrolliert habe, sei nichts vermerkt gewesen (pag. 130 Z. 42 ff. und pag.