9 habe sich mit einer Fahne und einem Schild zur Botschaft begeben und zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten mit aufgespannter Peace-Fahne Fotos erstellt. Auch der Anzeigerapport und die Aussagen des hinzugerufenen Kantonspolizisten I.________ lassen die Beweiswürdigung der Vorinstanz nicht willkürlich erscheinen. Dieser schrieb im Anzeigerapport vom 25. April 2022, er und sein Kollege seien beim Eintreffen auf sechs Personen getroffen, welche Fotos mit Peace-Fahnen und L.________ (Organisation) T-Shirts und Banner gemacht hätten (pag.