die Gruppe habe «zeigen wollen, um was es geht während dem Marsch». Was die Gruppe genau gemacht hat, um bei ihm den Eindruck einer Demonstration zu erwecken, konnte der Zeuge allerdings nicht beantworten. Vielmehr führte er aus, die Stimmung sei ruhig gewesen und es sei nichts aus der Gruppe gerufen worden. Ob die Gruppe die Fahne und das Schild während des gesamten «Marschs» in die Luft hielt, oder lediglich während einzelner (Foto-)Momente (vgl. die vom Zeugen erstellten Fotos; pag. 33 f.) geht aus seinen Aussagen ebenfalls nicht hervor. Insbesondere im Rahmen einer Willkürprüfung ist daher nicht zu beanstanden, dass sich die Vorinstanz auf die Feststellung beschränkte, die Gruppe