Dies sei vorinstanzlich so nicht festgestellt worden. Während die Gruppe die Peace-Flagge für die zwei Fotos aufgerollt und aufgehalten und das Plakat der Kamera zugewendet habe, sei die Flagge den Rest der Zeit zusammengerollt gewesen und sowohl Flagge als auch Plakat seien getragen, nicht hochgehalten worden. Ebenso sei es aktenwidrig und offensichtlich unrichtig, dass die Gruppe für die Öffentlichkeit resp. Passanten erkennbar ein Statement gegen den Krieg in der F.________ (Land) habe abgeben wollen.