___ (Land) aufmerksam machen wollen bzw. sie hätten Passanten darauf aufmerksam gemacht. Die Beschuldigte erachtet die Feststellung der Vorinstanz, wonach sie [die Beschuldigte] es gewollt unterlassen habe, die erforderliche Bewilligung für die Kundgebung einzuholen, obwohl sie um die Bewilligungspflicht gewusst habe, als aktenwidrig, offensichtlich unrichtig und willkürlich. Die Sachverhaltsfeststellung, wonach die Beschuldigte es mindestens für möglich gehalten haben müsse, dass