11. Unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass sich die Beschuldigte am 24. März 2022 in ihrer Funktion als Mitarbeiterin von L.________ (Organisation) und in Begleitung von fünf Mitarbeitenden ohne Kundgebungsbewilligung via D.________ (Wegbezeichnung) zur Rückseite der E.________ (Land) Botschaft in C.________ begab mit dem Ziel, dem E.________ (Land) Botschafter eine Petition gegen den Krieg in der F.________ (Land) zu übergeben. Unbestritten ist weiter, dass die Beschuldigte ein Gilet von L._____