2.2. zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. Die Beschuldigte stellt demgegenüber folgende Anträge (pag. 230): 1. A.________ sei von Schuld und Strafe freizusprechen; 2. Alles unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und Ausrichtung einer Entschädigung für Anwaltskosten im Verfahren in der Höhe der bisher eingereichten Honorarnoten sowie der hiermit eingereichten Honorarnote von RA B.________.