6. Akteneinsichtsgesuch Am 14. Oktober 2024 richtete sich das Polizeiinspektorat der Stadt C.________, Bussenwesen, mit einem Akteneinsichtsgesuch an die Verfahrensleitung und verlangte Einsicht in das schriftliche Urteil der Vorinstanz sowie den Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft (pag. 187.1). Das Gesuch wurde am 22. Oktober 2024 beantwortet, indem dem Polizeiinspektorat die Zustellung des rechtskräftigen oberinstanzlichen Urteils in Aussicht gestellt wurde (pag. 190; siehe Ziff. VI unten).