4. Schriftliches Verfahren Mit Verfügung vom 17. Oktober 2024 wurde die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet, unter Ansetzung einer Frist an die Generalstaatsanwaltschaft zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung (pag. 185). Im Rahmen ihrer Mandatsanzeige vom 24. Oktober 2024 behielt sich Rechtsanwältin B.________ vor, sich nach erfolgter Akteneinsicht sowie nach Eingang der Berufungsbegründung zur Mündlich- oder Schriftlichkeit des Verfahrens zu äussern (pag. 192). Die Generalstaatsanwaltschaft reichte am 18. November 2024 ihre schriftliche Berufungsbegründung ein (pag.