1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) vom 15. August 2024 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Kundgebungsreglement der Stadt C.________ freigesprochen, unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 2'070.00 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung an die Beschuldigte von CHF 6'500.00 für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte.