10 hen, dass ihm dieses zugestellt wurde. Ohnehin war ihm bereits aus den vorangegangenen (persönlichen und telefonischen) Gesprächen mit der Vollzugsstelle-EM bekannt, welche Unterlagen diese zwecks Prüfung seines Gesuchs (resp. Erstellung eines Budgets, gegebenenfalls eines Antrags auf Kostenerlass, und Empfehlung an die BVD4) benötigt. Wie unter E. III.16.3 hiervor ausgeführt, darf die Gewährung von Electronic Monitoring resp.