Am Morgen des 3. April 2024 versuchte die Vollzugsstelle- EM, den Beschwerdeführer telefonisch zu erreichen, um ihm mitzuteilen, dass die Frist abgelaufen sei und der Fall daher zurück an die BVD4 gegeben werde. Der Beschwerdeführer rief gleichentags zurück und informierte, sein iPhone sei gestohlen worden (amtliche Akten BVD, pag. 54). Am 10. April 2024 teilte die Vollzugs- stelle-EM dem Beschwerdeführer telefonisch mit, sie hätten nicht die zwischenzeitlich per E-Mail erhaltene Arbeitsbestätigung benötigt, sondern die «Quittung der Alimentenzahlung» und das «betreibungsrechtliche Existenzminimum (BEX)».