Diese versuchte am Morgen des 13. und 15. März 2024, den Beschwerdeführer telefonisch zu erreichen. Dieser teilte am Nachmittag des 15. März 2024 mit, in den letzten zwei Tagen derart krank gewesen zu sein, dass er nicht habe telefonieren und seine Aufträge nicht habe erledigen können. Unter Hinweis auf die Dringlichkeit wurde vereinbart, dass sich der Beschwerdeführer spätestens in einer Woche bei der Vollzugsstelle-EM meldet (amtliche Akten BVD, pag. 52 f.).