9 den/Betreibungen zu begleichen und dies der Vollzugsstelle-EM bis am 8. März 2024 zu bestätigen. Es wurde vereinbart, dass der Beschwerdeführer die Vollzugsstelle-EM am 8. März 2024 erneut kontaktiert (amtliche Akten BVD, pag. 51 f.). Wider das Vereinbarte meldete sich der Beschwerdeführer am 8. März 2024 nicht bei der Vollzugsstelle-EM (amtliche Akten BVD, pag. 28). Diese versuchte am Morgen des 13. und 15. März 2024, den Beschwerdeführer telefonisch zu erreichen.