Als provisorischer Installationstermin wurde der 5. März 2024 festgesetzt (amtliche Akten BVD, pag. 50). Der Beschwerdeführer reichte die fehlenden Unterlagen nicht vereinbarungsgemäss nach, weshalb ihn die Vollzugsstelle-EM am 20. Februar 2020 telefonisch zu erreichen versuchte. Nach mehreren gegenseitigen (vergeblichen) Rückrufversuchen wurde ein Telefontermin für den 23. Februar 2024 vereinbart. An diesem teilte die Vollzugsstelle-EM mit, sie benötige zwecks Prüfung/Erstellung der Empfehlung für das ersuchte Electronic Monitoring eine «Quittung von Alimentenzahlung» und «sein Schreiben ans Betreibungsamt mit dem aktuellen Arbeitsvertrag/Lohnerhöhung».