Gleichentags leiteten die BVD das Gesuch zwecks Prüfung an die Vollzugsstelle-EM weiter (amtliche Akten BVD, pag. 26 f. und 48). Am 31. Januar 2024 lud die Vollzugsstelle-EM den Beschwerdeführer zum Abklärungsgespräch vom 13. Februar 2024 ein (amtliche Akten BVD, pag. 49). An diesem wurde vereinbart, dass der Beschwerdeführer bis spätestens am 19. Februar 2024 die fehlenden Unterlagen zu seinen privaten Ausgaben nachreicht, damit ein Budget, gegebenenfalls ein Antrag auf Kostenerlass, und eine Empfehlung für das ersuchte Electronic Monitoring erstellt werden können. Als provisorischer Installationstermin wurde der 5. März 2024 festgesetzt (amtliche Akten BVD, pag.