8 de vom 9. September 2024 eine undatierte Aufgebotsverfügung für den Vollzug einer (vorliegend nicht zur Diskussion stehenden) Ersatzfreiheitstrafe von 91 Tagen mit Strafantritt per 28. September 2023 beilegte (pag. 6 f. und 24 ff.) und die der Ersatzfreiheitsstrafen zugrundeliegende Geldstrafe/Busse zwischenzeitlich bezahlt hat (amtliche Akten BVD, pag.