Weiter verkenne die SID, dass er sich kooperativ verhalten und an die Vereinbarungen gehalten habe. Während die Vollzugsstelle-EM während der normalen Bürozeiten wiederholt nicht für Rückrufe erreichbar gewesen sei, habe er zwischen dem 20. Februar 2024 und 15. März 2024 lediglich einen einzigen Anruf nicht sofort beantwortet und dies zufolge Krankheit. Die fehlende Erreichbarkeit Ende März 2024 erkläre sich durch den Verlust seines Mobiltelefons, wobei er sich nach Organisation eines neuen Geräts bei der Vollzugsstelle-EM gemeldet habe.