6 de Freiheitsstrafe von 120 Tagen berücksichtigt werden, betreffend welche er am 7. Dezember 2023 ein Gesuch um Vollzug in Form von Electronic Monitoring gestellt habe. Die BVD begründeten die abweisende Verfügung denn auch mit angeblichem Fehlverhalten nach dem Abklärungsgespräch vom 13. Februar 2024 und nicht mit vermeintlichen vorangegangenen Verfehlungen. Weiter verkenne die SID, dass er sich kooperativ verhalten und an die Vereinbarungen gehalten habe.