8. Am 7. November 2024 gewährte der Verfahrensleiter der SID und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Duplik (pag. 45 f.). Die Duplik der SID datiert vom 11. November 2024 (pag. 48). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 15. November 2024 zu duplizieren (pag. 50). 9. Mit Verfügung vom 15. November 2024 wurden der Schriftenwechsel abgeschlossen, die Kammerzusammensetzung bekannt gegeben und ein schriftlicher Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 51 f.). II. Formelles