5. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 12. September 2024 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, eine Stellungnahme sowie die 2 Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 29 f.). Mit Vernehmlassung vom 3. Oktober 2024 beantragte die SID die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (pag. 31 ff.).