Subsubeventualiter: Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern im Verfahren 2024.SIDGS.395 vom 5. August 2024 sei vollumfänglich aufzuheben und die Sache sei zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorinstanzliche Beschwerdeverfahren 2024.SIDGS.395 eine Parteientschädigung im Betrag von CHF 4’365.00 auszurichten, zu bezahlen durch die Vorinstanz evtl. durch den Kanton Bern. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.