Eventualiter: Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern im Verfahren 2024.SIDGS.395 vom 5. August 2024 sei vollumfänglich aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer die Strafverbüssung in Form der Halbgefangenschaft zu gewähren. Subeventualiter: Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern im Verfahren 2024.SIDGS.395 vom 5. August 2024 sei vollumfänglich aufzuheben und die Sache sei zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Bewährungs- und Vollzugsdienste (Erstinstanz) zurückzuweisen.