4. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 9. September 2024 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern im Verfahren 2024.SIDGS.395 vom 5. August 2024 sei vollumfänglich aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer die Strafverbüssung in Form des Electronic Monitoring (elektronische Überwachung) zu gewähren.