Ob dem so ist, braucht vorliegend nicht geklärt zu werden, weil eine allfällige Klage an den EGMR dem Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung zu einer ordentlichen Landesverweisung nicht entgegensteht. Mit Verfügung vom 16. April 2024 hiessen die BVD das Gesuch des Beschwerdeführers vom 26. März 2024 um Aufschub des Vollzugs des zu vollziehenden Teils seiner teilbedingten Freiheitsstrafe bis zum 6. Mai 2024 gut. Gleichzeitig boten sie ihn per 6. Mai 2024 zum Strafantritt auf (pag.