14. Mit Urteil SK 21 218 vom 20. September 2022 erklärte das Obergericht des Kantons Bern den Beschwerdeführer schuldig der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert begangen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon 6 Monate zu vollziehen sind und für eine Teilstrafe von 30 Monaten der Vollzug aufgeschoben wurde, sowie zu einer obligatorischen Landesverweisung von acht Jahren (amtliche Akten BVD, pag. 90). Die Landesverweisung betreffend erhob der Beschwerdeführer erfolglos Beschwerde an das Bundesgericht (amtliche Akten BVD, pag.