12. Die Beschwerde wurde fristgerecht eingereicht (Art. 52 Abs. 1 JVG). Der Beschwerdeführer hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen, ist vom angefochtenen Beschwerdeentscheid direkt betroffen und als unterlegene Partei zur Beschwerde legitimiert (Art. 79 VRPG). Insoweit er unter Rechtsbegehren Ziff. 1 die Aufhebung der Verfügung der BVD vom 14. Mai 2024 beantragt, sei er darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeentscheid der SID vom 5. August 2024 an die Stelle der ursprünglichen Verfügung getreten ist (Devolutiveffekt), welche inhaltlich