2. Die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern seien gerichtlich anzuweisen, Herrn A.________ in Bezug auf die Verbüssung der unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von sechs Monaten die besondere Vollzugsform des Electronic Monitoring (EM, Frontdoor) zu bewilligen. 3. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu belassen resp. – eventualiter – die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Unter o/e- Kostenfolge zulasten des Staates. Verfahrensantrag: