4. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Advokat B.________, am 5. September 2024 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Es sei der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 5. August 2024 sowie die Verfügung des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste, vom 14. Mai 2024 vollumfänglich aufzuheben.