2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 23. Mai 2024 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: SID). Er ersuchte um Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Gewährung der Strafverbüssung in Form des Electronic Monitoring sowie um aufschiebende Wirkung der Beschwerde (amtliche Akten SID, pag. 1 ff.). 3. Mit Beschwerdeentscheid vom 5. August 2024 wies die SID die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten wurde (amtliche Akten SID, pag. 24 ff.).