1. Mit Verfügung vom 14. Mai 2024 wiesen die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) das Gesuch von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) vom 2. Mai 2024 um Vollzug des zu vollziehenden Teils seiner teilbedingten Freiheitsstrafe in Form des Electronic Monitoring sowie um vorläufige Aussetzung/Sistierung des Strafvollzugs ab (amtliche Akten BVD, pag. 127 ff.).