1. Die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN D.________(Nummer)) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zehn Jahren zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB und Art. 261 Abs. 1 lit. a StPO i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. a und Art. 16 Abs. 3 DNA-ProfilG). 2. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)