_ nicht über die Herkunft der Zigaretten informiert. Ebenso wenig wurde etwas Schriftliches festgehalten oder Quittungen ausgestellt. III. Rechtliche Würdigung 14. Theoretische Ausführungen Betreffend die theoretischen Ausführungen zum Tatbestand der Hehlerei kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 23 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 190 ff.).