17 13.7 Beweisergebnis / erstellter Sachverhalt Zusammenfassend ist auf den glaubhaften Aussagen von H.________ und – mit der Einschränkung des beschönigenden Aussageverhaltens – auf den Aussagen von G.________ abzustellen. Die vorhandenen objektiven Beweismittel stehen diesen Aussagen nicht entgegen, sondern ergeben mit diesen ein stimmiges Gesamtbild.