Bei Beilage D handle es sich um einen Auszug aus dem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil dieser Person. Es sei erkennbar, dass es sich bei dieser Person um einen N.________(Nationalität) handle, der ähnlich aussehe, wie der Beschuldigte. Beilagen E und F seien Auszüge aus Google Maps. Erster zeige den Standort des Kiosks an der J.________(Adresse), zweiter den Standort des Polizeipostens in K.________(Ort). Auch der Kiosk an der J.________(Adresse) befinde sich gemäss Google Maps in der Nähe des Polizeipostens.