Sodann verfängt auch das Argument der Verteidigung nicht, wonach der Beschuldigte nicht auf einen grossen Gewinn aus gewesen sei und der Kiosk nicht viel Geld abgeworfen habe. Dass die Geschäfte nicht gut liefen, stellt vielmehr eine mögliche Motivation für das ihm vorgeworfene, deliktische Handeln dar. So war es der Beschuldigte, welcher im Tatzeitpunkt die Einkünfte der Familie sicherzustellen hatte (pag. 215). Der im Vergleich zum legalen Einkauf von CHF 6.00 bis CHF 7.00 deutlich tiefer liegende Einkaufspreis der gestohlenen Zigaretten von CHF 4.00 pro Packung dürfte einen willkommenen finanziellen Vorteil dargestellt haben.