45, Z. 155 f.: «Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Wahrscheinlich gab es ja sicher Überwachungskameras und da sollte doch ersichtlich sein, was diese Leute mit den Zigaretten gemacht haben»), nur um direkt anschliessend einen weiteren Grund in den Raum zu werfen (pag. 45, Z. 156 f.: «Vielleicht ist es auch Eifersucht»), der in der vorliegenden Konstellation ebenso wenig Sinn macht. Dem Beschuldigten wurde denn auch in der Folge erklärt, dass sein Verhalten und seine Aussagen nicht glaubhaft wirkten (pag. 45, Z. 159 f.). Seine anschliessende Antwort vermag diesen Eindruck nicht zu beseitigen, sondern verstärkt diesen vielmehr (pag.