Die Frage wurde zudem so gestellt («Sind Sie Raucher?»), dass mit der Antwort nicht beantwortet ist, ob der Beschuldigte früher bzw. im Tatzeitpunkt Raucher war. Bei der polizeilichen Einvernahme wurde dem Beschuldigten nicht zuletzt die betreffende Aussage von H.________ vorgehalten (pag. 44, Z. 90: «[...] ein älterer Herr der da Sitz und raucht und die Kunden bedient [...] Was sagen Sie dazu?»). Dass er nicht rauche und er deshalb nicht die beschriebene Person sein könne, machte er auf diesen Vorhalt hin nicht geltend. Stattdessen antwortete er, dass er dort der einzige sei; ausser ihm führe dort niemand die Geschäfte (pag. 44, Z. 93 f.).