Für eine (legal erworbene) Zigarettenpackung will der Beschuldigte – je nachdem, ob es eine Aktion war – CHF 6.00 bis CHF 7.00 im Einkauf bezahlt haben. Die Zigaretten seien sogar zu ihm geliefert worden und er habe jeweils zwei Wochen später die Rechnung begleichen können. Darum verstehe er nicht, wieso er anderweitig Zigaretten hätte kaufen sollen. Zudem bekomme er von der Firma Ende Jahr eine Prämie ausbezahlt je nach Umsatz, den er über sie gemacht habe. Deshalb sei es für ihn rentabler, wenn er die Zigaretten dort beziehe (pag.